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Wir haben für Sie einen neuen Zirkel zum Thema "CDU und FDP erhöhen in Maxdorf die Steuern" veröffentlicht. Diesen finden Sie links im Menü unter Zirkel oder direkt hier . Hier ein erster Auszug aus dem Zirkel:
Zur aktuellen Haushaltslage der Gemeinde Maxdorf - zur Erhöhung der Grundsteuer und Hundesteuer ab 2012 - warum stimmt die SPD zum jetzigen Zeitpunkt keiner Steuererhöhung zu!
Keine Steuererhöhung! Was bestimmte unser Abstimmungsverhalten? Der Gesetzgeber hat für die Aufstellung der kommunalen Haushalte in Rheinland-Pfalz die sogenannte „Doppik“ eingeführt, d.h. die Haushaltspläne müssen in Anlehnung an die kaufmännische doppelte Buchführung aufgestellt werden. Es musste eine Bilanz zum Stichtag 01.01.2008 aufgestellt werden und die Haushaltsrechnungen sind zu untergliedern in einen Ergebnishaushalt (= Gewinn- und Verlustrechnung), einen Finanzhaushalt (= Einnahmen- und Ausgabenrechnung) und einen Investitionshaushalt. Alle drei Haushalte sollen ausgeglichen sein. Zur Bilanzerstellung wurden die Vermögenswerte der Gemeinde Maxdorf zu Verkehrswerten bewertet, so z.B. die Straßen der Gemeinde, der Friedhof, die Spielplätze, die Grundschule, das Albert-Funk-Haus, das Carl-Bosch-Haus, die Wohnungen der Gemeinde, Container, Bauhof usw. Die Schulden wurden zum Tageswert per Stichtag angesetzt. Danach hatte die Gemeinde Maxdorf ein Eigenkapital, d.h. mehr Vermögen als Schulden, von rd. 54 Mio. Euro. Im Ergebnis sind wir eine reiche Gemeinde. Nur - kein Mensch kauft der Gemeinde zu diesen Werten die Straßen, den Friedhof, Grundschule usw. ab. Das einzige, was zu Verkehrswerten verkauft werden kann, sind die im Eigentum der Gemeinde stehenden Bauplätze. Sonst hat die Gemeinde nichts zu verkaufen, um Einnahmen zu erzielen.
Aber - diese Vermögenswerte werden durch Abschreibungen jährlich weniger wert. Die Abschreibungen vermindern das Vermögen und wirken sich im Ergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung) negativ als Aufwand aus und führen mit zu einem rechnerischen Verlust im Ergebnishaushalt. Wenn das Albert-Funk-Haus wegen Umbau/Erneuerung teilweise abgerissen werden muss, führt dies zu einer außerordentlichen Abschreibung des Gebäudewerts und zu einem entsprechend hohen Aufwand im Ergebnishaushalt und somit zu einem weiteren Verlust. Der Ergebnishaushalt soll ausgeglichen sein, weil dieser Haushalt wiedergibt, wie die Gemeinde wirtschaftet. Nimmt die Gemeinde an laufenden Einnahmen wie Steuern, Gebühren, Mieten etc. soviel ein, dass sie auch die laufenden Ausgaben und Aufwendungen bestreiten kann? Nein, dies wird in aller Regel nicht möglich sein. |