SATZUNG DER SPD-MAXDORF SATZUNG §1 Name, Sitz, Tätigkeitsgebiet: - Der Ortsverein führt den Namen„Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)–Ortsverein Maxdorf“.
- Der Ortsverein umfaßt den Bereich der Ortsgemeinde Maxdorf im Landkreis Ludwigshafen am Rhein.
- Der Sitz ist Maxdorf im Landkreis Ludwigshafen am Rhein.
§2 Mitgliedschaft: - Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Ortsvereins, in dessen Grenzen der Antragsteller wohnt.
- Dem Ortsverein gehören grundsätzlich alle Parteimitglieder an, die in seinen Grenzen wohnen.
- Ein Parteimitglied kann nicht gleichzeitig einem anderen Ortsverein angehören.
§3 Organe des Ortsvereins: Organe sind: - die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§4 Mitgliederversammlung: - Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsvereins.
- Die Mitgliederversammlung soll einmal im Quartal, mindestens zweimal im Jahr einberufen werden.
- Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes vorsieht, einzuberufen.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlußfähig, sofern sie ordnungsgemäßeinberufen wurde.
- Auf schriftlichen Antrag von 15% der Ortsvereinsmitglieder ist eine Mitgliederversammlung innerhalb von 21 Tagen einzuberufen.
- Anträge zur Mitgliederversammlung können von jedem Mitglied eingebracht werden. Sie müssen spätestens 3 Tage vor dem Versammlungstermin im Besitz des Ortsvereinsvorsitzenden sein. Anträge aus der Versammlung bedürfen, um zur Beratung zugelassen zu werden, der Unterschrift von mindestens 10 anwesenden Mitgliedern.
- Über gestellte Anträge entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Anträge auf Satzungsänderungen müssen in der vorläufigen Tagesordnung angegeben sein.
§5 Aufgaben der Mitgliederversammlung: - Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlußorgan des Ortsvereins Maxdorf; sie entscheidetüber alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
- Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- a) Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren, der Delegierten zum Bezirksparteitag, zum Unterbezirksparteitag und zur Kreisverbandskonferenz;
- b) Aufstellung von Wahlvorschlägen für den Gemeinderat und höhere parlamentarische Gremien;
- c) Nominierung der Kanditatin oder des Kandidaten des Bürgermeisters;
- d) Vorschlag einer Kanditatin oder des Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde;
- e) Entgegennahme der Berichte des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Gemeinderats- sowie der Verbandsgemeinderatsfraktion und der Arbeitsgemeinschaften;
- f) Festlegung der politischen und organisatorischen Richtlinien für die Arbeit innerhalb des Ortsvereins;
- g) Entscheidungüber die der Kreisverbandskonferenz und dem Unterbezirksparteitag vorzuschlagenden Kandidaten für den Kreisvorstand bzw. Unterbezirksvorstand;
- h) Vorschläge von Delegierten für den Landesparteitag;
- i) Beschlußfassungüber die im Rahmen dieser Satzung eingehenden Anträge; der Vorstand kann eine Antragskommission bilden, die eine Beschlußempfehlung abgibt.
| - Der Vorstand, die Revisoren und die Delegierten zur Kreisverbandskonferenz, zum Unterbezirksparteitag und zum Bezirksparteitag werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung), in geheimer Abstimmung, für die Dauer von höchstens 2 Jahren gewählt. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen einzuberufen.
§6 Wahlen: Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich ausschließlich nach der Wahlordnung der SPD in ihrer jeweils gültigen Fassung nebstÄnderungen. §7 Vorstand: - Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
a) der/dem Vorsitzenden; b) zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden; c) einer Kassiererin/einem Kassierer; d) einer Schriftführerin/einem Schriftführer; e) einer stellv. Schriftführerin/einem stellv. Schriftführer; f) einer Vertreterin/einem Verteter fürÖffentlichkeitsarbeit; g) 8 weiteren Mitgliedern; die Wahl erfolgt in getrennten Wahlgängen. - Sofern sie keine stimmberechtigten Vorstandsmitglieder sind, werden mit beratender Stimme zu Vorstandssitzungen eingeladen:
a) hauptamtliche Mandatsträger sowie ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete, sofern diese dem Ortsverein Maxdorf angehören. b) der/die Vorsitzende der SPD-Gemeinderatsfraktion und SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion, sofern diese dem Ortsverein Maxdorf angehören; c) die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften im Ortsverein; - Der jeweils amtierende Ortsvereinsvorstand unterbreitet der zuständigen Jahreshauptversammlung einen Vorschlag zur Wahl des neuen Vorstandes.
- Der Ehrenvorsitzende hat Stimmrecht in Vorstandssitzungen.
§8 Aufgaben des Ortsvereinsvorstandes: Dem Ortsvereinsvorstand obliegt insbesondere: - die Leitung und Organisation des Ortsvereins;
- die Entscheidungüber die Aufnahme von Mitgliedern;
- die Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen;
- die Ausführung der Beschlüsse von Mitgliederversammlungen;
- dieöffentliche Werbung für die Partei;
- die Aufrechthaltung der Verbindung mit dem Kreis, dem Unterbezirk, dem Bezirk und den regionalen Zusammenschlüssen der Partei;
- die Festlegung der Richtlinien der Gemeindepolitik in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeindefraktion und Verbandsgemeindefraktion.
§9 Revisoren: Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes zwei Revisoren gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes sein. Die Kassenprüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen und sich sowohl auf die förmliche als auch auf die sachliche Richtigkeit zu erstrecken. §10 Arbeitsgemeinschaften: Für besondere Aufgaben können nach den geltenden Bundesrichtlinien Arbeitsgemeinschaften gemäß§10 des Organisationsstatuts gebildet werden. §11 Schlußbestimmungen: - Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung des Bezirks Pfalz und der Satzung des Unterbezirks Ludwigshafen-Frankenthal in der jeweils gültigen Fassung.
- Diese Satzung tritt am 27. März 1995 in Kraft.
|
|
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 07 Juni 2006 )
|